Alles Wichtige rund um die ärztliche Kita-Tauglichkeit vor dem Kita-Start
- Johanna

- 28. Juli 2025
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Juli 2025
Wenn Dein Kind bald in die Krippe oder den Kindergarten kommt, beginnt für Euch ein neues Kapitel. Es ist ein aufregender Schritt, mit vielen kleinen Vorbereitungen. Eine davon betrifft die sogenannte Kitatauglichkeitsbescheinigung, die viele Kitas vor Beginn der Betreuung verlangen. In diesem Beitrag erfährst Du, was genau dahintersteckt, warum Du dafür zahlen musst, und wie Du den Schein günstiger bekommst.

Was ist eine Kitatauglichkeitsbescheinigung?
Die Kitatauglichkeitsbescheinigung ist ein kurzes ärztliches Attest. Es bestätigt:
Dein Kind ist aktuell frei von ansteckenden Krankheiten
Es bestehen keine medizinischen Bedenken gegen den Kita-Besuch
Du wurdest zur Impfprävention – insbesondere zur Masernimpfung – beraten
In der Regel enthält das Attest:
Name und Geburtsdatum Deines Kindes
Datum der Untersuchung
Stempel und Unterschrift der Arztpraxis
Den Hinweis: "Es bestehen aus ärztlicher Sicht keine gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch einer Kindertageseinrichtung."
Eine Bestätigung über die durchgeführte Impfberatung
Optional: eine Auflistung der bereits erhaltenen Impfungen, inklusive Nachweis über mindestens eine Masernimpfung
Wichtig: Die Bescheinigung darf meist nicht älter als 7 bis 14 Tage sein. Frag daher rechtzeitig nach einem Termin bei deiner Praxis.
Achtung! Pflicht der Masernimpfung
Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es verlangt:
mindestens eine Masernimpfung für Kinder ab dem 1. Geburtstag,
zwei Impfungen für Kinder ab dem 2. Geburtstag,
oder ein ärztliches Attest, das eine frühere Masernerkrankung oder medizinische Kontraindikation bestätigt.
Nachweis genügt per Impfpass oder Attest. Eine gesonderte ärztliche Bescheinigung ist dafür nicht nötig.
Ohne Masernnachweis darf Dein Kind nicht aufgenommen werden!!
Was macht der Arzt bei der Kitatauglichkeitsbescheinigung?
Kurze körperliche Untersuchung:
Der Arzt schaut sich Dein Kind kurz an. Dabei prüft er, ob aktuell akute, ansteckende Erkrankungen vorliegen.
Gespräch mit den Eltern:
Du wirst gefragt, ob Dein Kind in den letzten Tagen krank war oder ob es Symptome hatte. Außerdem klärt der Arzt, ob wichtige Impfungen – vor allem gegen Masern – bereits erfolgt sind oder ob eine Impfberatung stattgefunden hat.
Prüfung des Impfstatus:
Die Masernimpfung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen sollen. Der Impfpass wird eingesehen, um zu bestätigen, dass Dein Kind entweder die notwendigen Masernimpfungen erhalten hat oder eine Maserninfektion bereits durchgemacht wurde. In diesem Fall ist ein ärztlicher Nachweis oder ein Antikörpertest erforderlich.
Ausstellung der Bescheinigung:
Wenn keine akuten Erkrankungen vorliegen und aus ärztlicher Sicht nichts gegen den Kita-Besuch spricht, stellt der Arzt eine formlose Bescheinigung aus. Manche Praxen nutzen dafür ein eigenes Formular oder ein standardisiertes Attest.
Ist die Kita-Tauglichkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Es gibt keine bundesweite Pflicht für diese Bescheinigung. Sie ist kein Bestandteil des Infektionsschutzgesetzes. Trotzdem:
Viele Kitas verlangen sie vertraglich oder über ihre internen Regelungen
Ohne das Attest kann der Kita-Start unter Umständen verschoben oder verweigert werden
Diese Bescheinigung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Viele Kitas oder Träger fordern sie jedoch, um die Gesundheit der Kinder in der Einrichtung besser schützen zu können.
Warum Du die Bescheinigung selbst bezahlen musst
Weil sie medizinisch nicht notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht. Sie gilt als sogenannte IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) und wird privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Kosten: Je nach Praxis und Region zwischen 15 und 25 Euro.
Spartipp: Untersuchung und Impfung kombinieren
Wenn beim gleichen Arzttermin eine Impfung nach STIKO-Empfehlung (z. B. Masern, MMRV, Tetanus, DTP) durchgeführt wird:
Dann wird die ärztliche Untersuchung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Falls du Privatversichert bist, prüfe deinen Vertrag.
Und viele Praxen stellen die Kitatauglichkeitsbescheinigung in dem Fall günstiger aus. Typisch sind dann Kosten zwischen 5 und 10 Euro.
Tipp: frage deine Praxis wenn du den Termin ausmachst:
„Was kostet die Bescheinigung?“
„Können wir sie mit einer Impfung kombinieren?“
„Wird sie dann günstiger?“
Viele Praxen achten von sich aus darauf, um Dir unnötige Kosten oder doppelte Termine zu ersparen.
Warum verlangen viele Kitas die Bescheinigung?
Viele Einrichtungen begründen das so:
Sie möchten sicherstellen, dass keine ansteckenden Krankheiten in die Gruppe getragen werden
Sie wollen sich rechtlich absichern – zum Beispiel bei einem Krankheitsausbruch
Was kannst Du tun, wenn Du die Kitatauglichkeit und deren Kosten hinterfragst?
Prüfe den Kita-Vertrag: Wird die Bescheinigung dort nicht erwähnt, könntest Du hinterfragen, ob sie wirklich notwendig ist
Sprich mit der Kita: Frag, ob U-Untersuchung und Impfpass als Nachweis ausreichen
Frag beim Träger oder Jugendamt: In manchen Kommunen übernimmt das Gesundheitsamt die Untersuchung kostenlos
Muss ich nach jeder Krankheit eine neue Bescheinigung bringen?
Nein. Die Kitatauglichkeitsbescheinigung wird nur einmal bei Neueintritt in die Kita verlangt – oder bei einem Kita-Wechsel.
Nach einer Erkrankung benötigt Dein keinen Schein von der Kinderarztpraxis für die Kita, dass dein Kind wieder in die Kita gehen darf. Eine sogenannte „Gesundschreibung“ ist nicht erforderlich, auch wenn manche Einrichtungen sie wünschen. Kinderärztinnen und Kinderärzte stellen solche Bescheinigungen nicht mehr aus. Die Praxen sind für die Behandlung kranker Kinder da und nicht verpflichtet, Bescheinigungen für Einrichtungen zu erstellen.
Fazit für Dich
Der Impfausweis reicht für den Masernschutz, ersetzt aber keinen aktuellen Gesundheitsnachweis
Die Kitatauglichkeitsbescheinigung ist keine gesetzliche Pflicht, wird aber häufig verlangt
Du musst sie selbst bezahlen
Wenn Du Fragen hast oder unsicher bist, sprich mit Deiner Kita oder Deiner Kinderarztpraxis.





